OED-Rechner

TV-Ärzte/TdL Gehaltsrechner

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TdL). Für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Länder (Marburger Bund / TdL). Eigene Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4.

Geltungsbereich: Universitätskliniken der LänderMarburger Bund, 40-Std.-Wochegültig ab 01.04.2026 (+2,95 %)

Gehalt berechnen

Ihre Angaben

Zulagen & Extras

Viele Rechner ignorieren Zulagen. Hier addierst du sie zu deinem Brutto – tippe auf einen Vorschlag oder lege eine eigene Zulage an.

Für die Netto-Berechnung

Bruttoentgelt / Monat

6.196,90 €

Nettoentgelt / Monat

3.750,18 €

Gesamtbrutto / Jahr

74.362,74 €

Jahressonderzahlung (ca.)

Abzüge im Detail (monatlich)

Lohnsteuer
1.141,75 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Rentenversicherung
576,31 €
Arbeitslosenversicherung
80,56 €
Krankenversicherung
508,59 €
Pflegeversicherung
139,50 €
Summe Abzüge
2.446,71 €

Das Bruttoentgelt basiert auf dem aktuellen Tarifstand (gültig ab 01.04.2026 (+2,95 %)). Die Netto-Berechnung folgt dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €) mit den Sozialversicherungssätzen 2026 – Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV 5.812,50 € und RV/ALV 8.450 € monatlich, durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung inkl. Kinder-Abschlag und Sachsen-Regelung. Zulagen erhöhen das steuer- und beitragspflichtige Brutto. Der Beamten-Modus nutzt die echten Besoldungstabellen; der PKV-/Beihilfe- und VBL-Eigenanteil sind Näherungen. Verbindlich ist Ihre offizielle Gehaltsabrechnung.

Entgelttabelle TV-Ärzte/TdL

Vollständige Übersicht der monatlichen Bruttoentgelte nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.

Zum Anzeigen aller Stufen horizontal wischen

Entgelttabelle TV-Ärzte/TdLgültig ab 01.04.2026 (+2,95 %)
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
Ä 4Ständige:r Vertreter:in der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes11.265,33 €12.070,52 €12.711,58 €
Ä 3Oberärztin/Oberarzt9.576,69 €10.139,57 €10.944,77 €11.265,33 €
Ä 2Fachärztin/Facharzt7.645,72 €8.286,77 €8.849,64 €9.165,95 €9.338,38 €9.576,69 €
Ä 1Ärztin/Arzt (Assistenzarzt)5.792,90 €6.121,26 €6.355,79 €6.762,34 €7.247,00 €7.436,05 €

Die Entgelte gelten für eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Ä 3 hat vier, Ä 4 drei Stufen. Bereitschaftsdienste, Zulagen und die Jahressonderzahlung sind nicht enthalten und kommen individuell hinzu.

Monatliches Bruttoentgelt in Euro · gültig ab 01.04.2026 (+2,95 %) · Angaben ohne Gewähr

Die wichtigsten Begriffe erklärt

Entgeltgruppe
Ordnet eine Tätigkeit anhand von Qualifikation und Verantwortung einer Vergütungshöhe zu. Höhere Gruppen bedeuten höhere Entgelte.
Erfahrungsstufe
Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der Berufserfahrung stufenweise (in der Regel Stufe 1 bis 6).
Bruttoentgelt
Das vereinbarte Monatsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Jahressonderzahlung
Einmalzahlung (umgangssprachlich „Weihnachtsgeld"), die als Prozentsatz des Monatsentgelts gezahlt wird und je nach Entgeltgruppe variiert.
Stufenlaufzeit
Zeitraum, der in einer Stufe verbracht werden muss, bevor die nächste Stufe erreicht wird.
Tarifabschluss
Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, das die Entgelterhöhungen und die Laufzeit des Tarifvertrags festlegt.

Wissenswertes zum TV-Ärzte/TdL

Geltungsbereich und Eingruppierung

Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TdL) regelt die Arbeitsbedingungen und die Vergütung für Beschäftigte im Bereich „Universitätskliniken der Länder". Die Eingruppierung erfolgt anhand der auszuübenden Tätigkeit in eine Entgeltgruppe. Innerhalb jeder Gruppe bestimmt die Erfahrungsstufe die konkrete Höhe des Entgelts.

Stufenaufstieg und Gehaltsentwicklung

Neu Beschäftigte beginnen in der Regel in Stufe 1 – bei einschlägiger Berufserfahrung ist ein höherer Einstieg möglich. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt nach festgelegten Zeiten ununterbrochener Tätigkeit (nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren) und kann bei herausragender Leistung verkürzt werden. Jeder Stufensprung erhöht das monatliche Bruttoentgelt spürbar.

Jahressonderzahlung und weitere Leistungen

Neben dem laufenden Monatsentgelt erhalten Beschäftigte in der Regel eine Jahressonderzahlung. Hinzu kommen tarifliche Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen sowie – je nach Tätigkeit – Zulagen und Zuschläge, etwa für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese individuellen Bestandteile sind im Rechner nicht enthalten und kommen ggf. zusätzlich hinzu.

Vom Brutto zum Netto

Vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Der OED-Rechner berechnet das Netto nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2025. Die tatsächliche Höhe hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und persönlichen Verhältnissen ab.

Die dargestellten Beträge basieren auf den offiziellen Entgelttabellen (gültig ab 01.04.2026 (+2,95 %)). Tarifabschlüsse führen regelmäßig zu Anpassungen – maßgeblich sind stets die offiziellen Quellen und Ihre persönliche Gehaltsabrechnung.

Häufige Fragen zum TV-Ärzte/TdL

Wie hoch ist das Gehalt im TV-Ärzte/TdL?

Die Höhe hängt von Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ab. Nutzen Sie den Rechner oben, um Ihr konkretes Brutto- und Nettoentgelt nach dem aktuellen Tarifstand (gültig ab 01.04.2026 (+2,95 %)) zu ermitteln. Die vollständige Entgelttabelle finden Sie direkt darunter.

Für wen gilt der TV-Ärzte/TdL?

Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TdL) gilt für den Bereich „Universitätskliniken der Länder". Marburger Bund, 40-Std.-Woche

Wird im TV-Ärzte/TdL eine Jahressonderzahlung gezahlt?

Ja, im öffentlichen Dienst wird in der Regel eine Jahressonderzahlung gezahlt. Die genaue Höhe richtet sich nach den tariflichen Regelungen und der Entgeltgruppe.

Wie berechne ich mein Netto im TV-Ärzte/TdL?

Wählen Sie im Rechner Ihre Entgeltgruppe, Stufe und Steuerklasse. Das Nettoentgelt wird nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2025 inklusive Sozialversicherungsbeiträgen berechnet. Individuelle Freibeträge können zu Abweichungen führen.

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