OED-Rechner – dein Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst
Berechnen Sie in Sekunden Ihr Brutto- und Nettoentgelt nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe – für Bund, Kommunen, Länder, Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege und mehr.
- 11
- Tarifverträge
- 17
- Entgeltgruppen
- 6
- Erfahrungsstufen
- 2026
- Aktueller Stand
Gerechnet wird mit dem neuesten Tarifstand
Unsere Rechner und Entgelttabellen berücksichtigen die zuletzt abgeschlossenen Tarifrunden. Diese Erhöhungen sind bereits eingerechnet:
Wählen Sie Ihren Rechner
Jeder Tarifvertrag hat eigene Entgelttabellen. Wählen Sie den passenden Bereich – unter jedem Rechner erklären wir die wichtigsten Begriffe und verlinken die offiziellen Quellen.
TVöD Bund
Für Beschäftigte in der Bundesverwaltung und nachgeordneten Behörden.
Gehalt berechnenTVöD VKA
Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und kommunalen Betrieben.
Gehalt berechnenTV-L
Für Beschäftigte der Landesverwaltungen und Hochschulen (außer Hessen).
Gehalt berechnenTV-H
Eigenständiger Tarifvertrag des Landes Hessen (nicht Mitglied der TdL).
Gehalt berechnenTVöD-SuE
Für Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen und Fachkräfte in Kitas und Jugendhilfe.
Gehalt berechnenTVöD-P
Für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Gehalt berechnenTV-V
Für Beschäftigte in Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen.
Gehalt berechnenTV-N
Für Beschäftigte in Verkehrsunternehmen – regional unterschiedlich geregelt.
Gehalt berechnenTVöD-S
Für Beschäftigte bei Sparkassen mit eigenen Entgeltregelungen.
Gehalt berechnenTVAöD
Für Auszubildende bei Bund und Kommunen – Vergütung nach Ausbildungsjahr.
Gehalt berechnenTVA-L
Für Auszubildende der Länder – Vergütung nach Ausbildungsjahr.
Gehalt berechnenSo funktioniert die Berechnung
1. Entgeltgruppe
Die Entgeltgruppe (z. B. E1 bis E15) richtet sich nach den Anforderungen und der Qualifikation Ihrer Tätigkeit.
2. Erfahrungsstufe
Innerhalb der Gruppe steigt Ihr Entgelt mit der Berufserfahrung über die Stufen 1 bis 6.
3. Brutto & Netto
Aus Gruppe und Stufe ergibt sich das Bruttoentgelt. Zusätzlich berechnen wir Ihr Nettoentgelt nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren sowie Ihre Jahressonderzahlung.
Erfahrungsstufen im Überblick
Die Stufe bestimmt maßgeblich Ihr Entgelt. Mit zunehmender Berufserfahrung rücken Sie in höhere Stufen auf.
- Stufe 1Berufseinstieg
- Stufe 2nach ca. 1 Jahr
- Stufe 3nach weiteren 2 Jahren
- Stufe 4nach weiteren 3 Jahren
- Stufe 5nach weiteren 4 Jahren
- Stufe 6nach weiteren 5 Jahren
Entgelttabellen nach Bereich
Detaillierte Tabellen je Kategorie – ideal zum Nachschlagen und Vergleichen.
- BundBeschäftigte der Bundesverwaltung (TVöD Bund).
- KommunenStädte, Gemeinden und Landkreise (TVöD VKA).
- LänderLandesverwaltungen und Hochschulen (TV-L, TV-H).
- Sozial- & ErziehungsdienstKitas, Jugendhilfe, soziale Arbeit (TVöD-SuE).
- PflegePflegekräfte in kommunalen Einrichtungen (TVöD-P).
- SpezialtarifeVersorgung, Nahverkehr und Sparkassen.
- AusbildungAuszubildende bei Bund, Kommunen und Ländern.
Gehalt im öffentlichen Dienst verstehen
Wie setzt sich das Gehalt im öffentlichen Dienst zusammen?
Das Monatsgehalt im öffentlichen Dienst besteht aus dem Tabellenentgelt Ihrer Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen je nach Tätigkeit Besitzstandszulagen, Funktions- und Erschwerniszulagen sowie Zeitzuschläge für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Einmal jährlich wird die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld") ausgezahlt. Vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen – daraus ergibt sich Ihr Nettoentgelt.
Entgeltgruppe und Eingruppierung
Die Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten und der erforderlichen Qualifikation. Die Entgeltordnung ordnet jede Tätigkeit einer Entgeltgruppe (im TVöD E1 bis E15) zu. Wer höherwertige Aufgaben übernimmt, kann höhergruppiert werden. Akademische Berufe liegen typischerweise in den Gruppen E9 bis E15, Verwaltungs- und Fachtätigkeiten in E5 bis E9, einfachere Tätigkeiten in E1 bis E4.
Stufenaufstieg und Berufserfahrung
Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Erfahrungsstufen. Neu Eingestellte starten meist in Stufe 1 oder – bei einschlägiger Berufserfahrung – in einer höheren Stufe. Der Aufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten und kann bei besonderer Leistung verkürzt werden. Der Sprung in die nächste Stufe bedeutet oft mehrere Hundert Euro mehr pro Monat.
Brutto, Netto und Abzüge
Der OED-Rechner ermittelt aus dem Tabellenentgelt Ihr voraussichtliches Nettoentgelt. Grundlage sind der Einkommensteuertarif 2025, die Vorsorgepauschale sowie die Sozialversicherungssätze 2025. Die tatsächliche Steuerlast hängt von Ihrer Steuerklasse, Freibeträgen und persönlichen Verhältnissen ab. Nutzen Sie die Ergebnisse als fundierte Orientierung – für verbindliche Werte ist Ihre Gehaltsabrechnung maßgeblich.
Tiefergehende Erklärungen zu allen Begriffen finden Sie in unserem Wissens-Bereich. Die konkreten Beträge je Tarif stehen in den Entgelttabellen.
Häufige Fragen
Wie wird das Gehalt im öffentlichen Dienst berechnet?
Das Entgelt ergibt sich aus der Entgeltgruppe (abhängig von Tätigkeit und Qualifikation) und der Erfahrungsstufe (abhängig von der Berufserfahrung). Beide Werte bestimmen zusammen das monatliche Bruttoentgelt laut Entgelttabelle des jeweiligen Tarifvertrags.
Was ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L?
Der TVöD gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen, der TV-L für Beschäftigte der Länder (außer Hessen). Beide haben ähnliche Strukturen, unterscheiden sich aber in den konkreten Entgeltbeträgen und einzelnen Regelungen wie der Jahressonderzahlung.
Wird eine Jahressonderzahlung gezahlt?
Ja, im öffentlichen Dienst gibt es eine Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld). Ihre Höhe ist ein Prozentsatz des Monatsentgelts und sinkt in der Regel mit steigender Entgeltgruppe.
Wie genau ist die Netto-Berechnung?
Die Bruttobeträge entsprechen dem aktuellen Tarifstand 2026. Die Netto-Berechnung folgt dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2025 – inklusive Einkommensteuertarif, Vorsorgepauschale sowie Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag – und den Sozialversicherungssätzen 2025 (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge oder ein abweichender Krankenkassen-Zusatzbeitrag können das Ergebnis geringfügig verschieben. Verbindlich ist Ihre offizielle Gehaltsabrechnung.
Mit welchem Tarifstand wird gerechnet?
Alle Rechner und Tabellen verwenden die zuletzt abgeschlossenen Tarifrunden. Der TVöD (Bund/Kommunen) wurde zuletzt 2025 abgeschlossen, mit einer Erhöhung um 2,8 % zum 1. Mai 2026. Der TV-L (Länder) wurde im Februar 2026 abgeschlossen, mit einer Erhöhung um 2,8 % zum 1. April 2026.
Wann steige ich in die nächste Erfahrungsstufe auf?
Im TVöD und TV-L erfolgt der Stufenaufstieg nach festen Zeiten ununterbrochener Tätigkeit: von Stufe 1 nach 2 nach einem Jahr, nach Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, dann jeweils nach drei, vier und fünf Jahren bis zur Endstufe 6. Bei überdurchschnittlicher Leistung ist eine Verkürzung möglich, bei erheblichen Leistungsmängeln eine Verlängerung.
Wie wird das Entgelt bei Teilzeit berechnet?
Bei Teilzeit wird das Vollzeitentgelt anteilig entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit gekürzt. Beispiel: Bei 50 % einer 39-Stunden-Woche erhalten Sie die Hälfte des Tabellenentgelts. Der OED-Rechner berücksichtigt die Wochenarbeitszeit automatisch.
Sind Zulagen und Zuschläge im Rechner enthalten?
Der Rechner zeigt das Tabellenentgelt zzgl. Jahressonderzahlung. Individuelle Zulagen (z. B. Wechselschicht-, Erschwernis- oder Funktionszulagen) sowie Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nicht enthalten, da sie stark von der konkreten Tätigkeit abhängen. Sie kommen ggf. zusätzlich zum berechneten Bruttoentgelt hinzu.
Gilt die Entgelttabelle bundesweit gleich?
Das Tabellenentgelt des TVöD gilt bundesweit einheitlich – seit Angleichung der Ost-Werte gibt es keine Unterschiede mehr zwischen alten und neuen Bundesländern. Beim TV-L verhandeln die Länder gemeinsam (Ausnahme: Hessen mit eigenem TV-H). Regionale Unterschiede ergeben sich vor allem über Zulagen und die Jahressonderzahlung.