OED-Rechner – Ihr Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst
Berechnen Sie in Sekunden Ihr Brutto- und Nettoentgelt nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe – für Bund, Kommunen, Länder, Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege und mehr.
- 17
- Tarifverträge
- 7
- Tarifbereiche
- bis 6
- Erfahrungsstufen
- 2026
- Aktueller Stand
Gerechnet wird mit dem neuesten Tarifstand
Unsere Rechner und Entgelttabellen berücksichtigen die zuletzt abgeschlossenen Tarifrunden. Diese Erhöhungen sind bereits eingerechnet:
Wählen Sie Ihren Rechner
Jeder Tarifvertrag hat eigene Entgelttabellen. Wählen Sie den passenden Bereich – unter jedem Rechner erklären wir die wichtigsten Begriffe und verlinken die offiziellen Quellen.
TVöD Bund
Für Beschäftigte in der Bundesverwaltung und nachgeordneten Behörden.
Gehalt berechnenTVöD VKA
Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und kommunalen Betrieben.
Gehalt berechnenTV-L
Für Beschäftigte der Landesverwaltungen und Hochschulen (außer Hessen).
Gehalt berechnenTV-H
Eigenständiger Tarifvertrag des Landes Hessen (nicht Mitglied der TdL).
Gehalt berechnenTVöD-SuE
Für Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen und Fachkräfte in Kitas und Jugendhilfe.
Gehalt berechnenTVöD-P
Für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Gehalt berechnenTV-V
Für Beschäftigte in Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen.
Gehalt berechnenTV-N NW
Für Beschäftigte in Verkehrsunternehmen. Achtung: Der TV-N wird je Bundesland separat verhandelt – abgebildet ist hier der TV-N NW (Nordrhein-Westfalen); andere Länder (z. B. TV-N BW, TV-N Bayern) haben abweichende Beträge.
Gehalt berechnenTV-N BY
Für Beschäftigte in bayerischen Verkehrsunternehmen. Der TV-N wird je Bundesland separat verhandelt – dies ist die bayerische Variante (TV-N BY) mit eigenen Beträgen und Untergruppen (u. a. EG 3a/3b).
Gehalt berechnenTV-Ärzte/VKA
Für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (Marburger Bund / VKA). Eigene Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4.
Gehalt berechnenTV-Ärzte/TdL
Für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Länder (Marburger Bund / TdL). Eigene Entgeltgruppen Ä 1 bis Ä 4.
Gehalt berechnenTV-L SuE
Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder (TV-L, S-Entgeltordnung). Gegenstück zum kommunalen TVöD-SuE.
Gehalt berechnenTV-L KR
Für Pflegekräfte an Universitätskliniken und Landeseinrichtungen (TV-L, KR-Entgeltordnung). Gegenstück zum kommunalen TVöD-P.
Gehalt berechnenTV-BA
Für Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA). Statt Entgeltgruppen gelten die Tätigkeitsebenen (TE) I bis VIII.
Gehalt berechnenTVöD-S
Für Beschäftigte bei Sparkassen – TVöD mit eigener Sparkassensonderzahlung.
Gehalt berechnenTVAöD
Für Auszubildende bei Bund und Kommunen – Vergütung nach Ausbildungsart und -jahr.
Gehalt berechnenTVA-L
Für Auszubildende der Länder – Vergütung nach Ausbildungsart und -jahr.
Gehalt berechnenSo funktioniert die Berechnung
1. Entgeltgruppe
Die Entgeltgruppe (z. B. E1 bis E15) richtet sich nach den Anforderungen und der Qualifikation Ihrer Tätigkeit.
2. Erfahrungsstufe
Innerhalb der Gruppe steigt Ihr Entgelt mit der Berufserfahrung über die Stufen 1 bis 6.
3. Brutto & Netto
Aus Gruppe und Stufe ergibt sich das Bruttoentgelt. Zusätzlich berechnen wir Ihr Nettoentgelt nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren sowie Ihre Jahressonderzahlung.
Erfahrungsstufen im Überblick
Die Stufe bestimmt maßgeblich Ihr Entgelt. Mit zunehmender Berufserfahrung rücken Sie in höhere Stufen auf.
- Stufe 1Berufseinstieg
- Stufe 2nach ca. 1 Jahr
- Stufe 3nach weiteren 2 Jahren
- Stufe 4nach weiteren 3 Jahren
- Stufe 5nach weiteren 4 Jahren
- Stufe 6nach weiteren 5 Jahren
Entgelttabellen nach Bereich
Detaillierte Tabellen je Kategorie – ideal zum Nachschlagen und Vergleichen.
- BundBeschäftigte der Bundesverwaltung (TVöD Bund).
- KommunenStädte, Gemeinden und Landkreise (TVöD VKA).
- LänderLandesverwaltungen und Hochschulen (TV-L, TV-H).
- Sozial- & ErziehungsdienstKitas, Jugendhilfe, soziale Arbeit (TVöD-SuE).
- PflegePflegekräfte in kommunalen Einrichtungen (TVöD-P).
- SpezialtarifeVersorgung, Nahverkehr und Sparkassen.
- AusbildungAuszubildende bei Bund, Kommunen und Ländern.
Gehalt im öffentlichen Dienst verstehen
Wie setzt sich das Gehalt im öffentlichen Dienst zusammen?
Das Monatsgehalt im öffentlichen Dienst besteht aus dem Tabellenentgelt Ihrer Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen je nach Tätigkeit Besitzstandszulagen, Funktions- und Erschwerniszulagen sowie Zeitzuschläge für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Einmal jährlich wird die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld") ausgezahlt. Vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen – daraus ergibt sich Ihr Nettoentgelt.
Entgeltgruppe und Eingruppierung
Die Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten und der erforderlichen Qualifikation. Die Entgeltordnung ordnet jede Tätigkeit einer Entgeltgruppe (im TVöD E1 bis E15) zu. Wer höherwertige Aufgaben übernimmt, kann höhergruppiert werden. Akademische Berufe liegen typischerweise in den Gruppen E9 bis E15, Verwaltungs- und Fachtätigkeiten in E5 bis E9, einfachere Tätigkeiten in E1 bis E4.
Stufenaufstieg und Berufserfahrung
Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es in der Regel bis zu sechs Erfahrungsstufen – einzelne Tarife und Gruppen weichen jedoch ab (etwa Stufe 1a/1b beim TV-H oder eigene Strukturen bei Ärzte- und Ausbildungstarifen). Neu Eingestellte starten meist in Stufe 1 oder – bei einschlägiger Berufserfahrung – in einer höheren Stufe. Der Aufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten und kann bei besonderer Leistung verkürzt werden. Der Sprung in die nächste Stufe bedeutet oft mehrere Hundert Euro mehr pro Monat.
Brutto, Netto und Abzüge
Der OED-Rechner ermittelt aus dem Tabellenentgelt Ihr voraussichtliches Nettoentgelt. Grundlage sind der Einkommensteuertarif 2026, die Vorsorgepauschale sowie die Sozialversicherungssätze 2026. Die tatsächliche Steuerlast hängt von Ihrer Steuerklasse, Freibeträgen und persönlichen Verhältnissen ab. Nutzen Sie die Ergebnisse als fundierte Orientierung – für verbindliche Werte ist Ihre Gehaltsabrechnung maßgeblich.
Tiefergehende Erklärungen zu allen Begriffen finden Sie in unserem Wissens-Bereich. Die konkreten Beträge je Tarif stehen in den Entgelttabellen.
Häufige Fragen
Antworten zu Gehalt, Stufen, Teilzeit, Zulagen, Steuern und Beamtenbesoldung im öffentlichen Dienst – thematisch sortiert.
Grundlagen der Gehaltsberechnung
Wie wird das Gehalt im öffentlichen Dienst berechnet?
Das Entgelt ergibt sich aus der Entgeltgruppe (abhängig von Tätigkeit und Qualifikation) und der Erfahrungsstufe (abhängig von der Berufserfahrung). Beide Werte bestimmen zusammen das monatliche Bruttoentgelt laut Entgelttabelle des jeweiligen Tarifvertrags.
Was bedeutet die Entgeltgruppe (z. B. E9b oder A13)?
Die Entgeltgruppe spiegelt die Wertigkeit der Tätigkeit wider und richtet sich nach Qualifikation und Verantwortung. Im TVöD/TV-L reichen die Gruppen von E1 (einfachste Tätigkeiten) bis E15 (hochqualifiziert, z. B. mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss). Bei Beamten entsprechen dem die Besoldungsgruppen A2 bis A16 sowie B, R, W und C. Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung.
Was ist eine Erfahrungsstufe?
Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es mehrere Stufen (im TVöD/TV-L meist die Stufen 1 bis 6). Mit zunehmender Berufserfahrung steigt man in höhere Stufen auf und verdient dadurch mehr, ohne die Entgeltgruppe zu wechseln. Die Endstufe stellt das höchste reguläre Entgelt der jeweiligen Gruppe dar.
Wann steige ich in die nächste Erfahrungsstufe auf?
Im TVöD und TV-L erfolgt der Stufenaufstieg nach festen Zeiten ununterbrochener Tätigkeit: von Stufe 1 nach 2 nach einem Jahr, nach Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, dann jeweils nach drei, vier und fünf Jahren bis zur Endstufe 6. Bei überdurchschnittlicher Leistung ist eine Verkürzung möglich, bei erheblichen Leistungsmängeln eine Verlängerung.
In welche Stufe werde ich bei Einstellung eingruppiert?
Berufseinsteiger starten in der Regel in Stufe 1. Einschlägige Berufserfahrung kann anerkannt werden: Bei mindestens einem Jahr wird meist Stufe 2 zugeordnet, bei mindestens drei Jahren Stufe 3. Die genaue Zuordnung liegt im Ermessen des Arbeitgebers und hängt vom Einzelfall ab; auch zur Personalgewinnung kann eine höhere Stufe gewährt werden.
Bleibt die Erfahrungsstufe bei einer Höhergruppierung erhalten?
Das ist in TVöD und TV-L unterschiedlich geregelt. Im TVöD erfolgt die Stufenzuordnung nach den tariflichen Regelungen grundsätzlich stufengleich, mindestens jedoch in Stufe 2 (§ 17 Abs. 4 TVöD). Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt dabei grundsätzlich mit dem Tag der Höhergruppierung neu – die bisher zurückgelegte Zeit wird also nicht übernommen. Im TV-L erfolgt dagegen eine betragsmäßige Zuordnung: Sie kommen in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, deren Tabellenwert mindestens Ihrem bisherigen Entgelt entspricht, und die Stufenlaufzeit beginnt in der neuen Stufe neu (§ 17 Abs. 4 TV-L). Einzelheiten sowie mögliche Garantie- oder Übergangsbeträge richten sich nach dem konkreten Tarifgebiet (TVöD-VKA, TVöD Bund bzw. TV-L).
Arbeitszeit & Teilzeit
Wie wird das Entgelt bei Teilzeit berechnet?
Bei Teilzeit wird das Vollzeitentgelt anteilig entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit gekürzt. Beispiel: Bei 50 % einer 39-Stunden-Woche erhalten Sie die Hälfte des Tabellenentgelts. Der OED-Rechner berücksichtigt die Wochenarbeitszeit automatisch.
Wie hoch ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit?
Im TVöD (Bund/Kommunen) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 39 Stunden pro Woche (beim Bund 39 Stunden, teils abweichend). Im TV-L variiert sie je nach Bundesland zwischen rund 38,7 und 40 Stunden. Der Rechner setzt die Vollzeit-Basis für den TV-L automatisch nach dem gewählten Bundesland.
Warum ist die Arbeitszeit im TV-L je Bundesland unterschiedlich?
Die Länder haben die regelmäßige Wochenarbeitszeit landesrechtlich unterschiedlich festgelegt (§ 6 TV-L). Sie reicht von 38,7 Stunden (z. B. Schleswig-Holstein) bis 40 Stunden (z. B. Bayern). Da das Tabellenentgelt jeweils die Vollzeit darstellt, wirkt sich das direkt auf den Stundenlohn und die Teilzeit-Berechnung aus.
Wie werden Überstunden und Mehrarbeit vergütet?
Überstunden werden grundsätzlich mit dem auf die Stunde umgerechneten Tabellenentgelt zuzüglich eines Zeitzuschlags vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Die Zuschlagshöhe hängt von Entgeltgruppe und Zeitpunkt ab. Diese individuellen Zuschläge sind im OED-Rechner nicht enthalten.
Jahressonderzahlung & Zusatzleistungen
Wird eine Jahressonderzahlung gezahlt?
Ja, im öffentlichen Dienst gibt es eine Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld). Ihre Höhe ist ein Prozentsatz des Monatsentgelts und sinkt in der Regel mit steigender Entgeltgruppe.
Ist das Weihnachtsgeld im berechneten Gehalt enthalten?
Ja. Der OED-Rechner weist die Jahressonderzahlung separat aus und berücksichtigt sie im aufs Jahr gerechneten Brutto. Beim Monatsbrutto ist sie nicht enthalten, da sie üblicherweise einmal jährlich (meist im November) ausgezahlt wird.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung genau?
Im TVöD Bund liegt sie je nach Entgeltgruppe bei 95 %, 90 % oder 75 % des Monatsentgelts, bei den Kommunen einheitlich rund 85 %; niedrigere Entgeltgruppen erhalten tendenziell den höheren Prozentsatz. Im TV-L ist sie ebenfalls nach Gruppen gestaffelt und liegt zwischen rund 32 % und 88 %. Maßgeblich ist das durchschnittliche Entgelt der Bezugsmonate Juli bis September.
Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)?
Ja, Tarifbeschäftigte sind in der Regel bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder einer kommunalen Zusatzversorgungskasse pflichtversichert. Der Arbeitgeber trägt den Großteil, ein kleiner Eigenanteil wird vom Bruttoentgelt einbehalten. Der Rechner kann diesen Eigenanteil als Näherung berücksichtigen.
Sind Zulagen und Zuschläge im Rechner enthalten?
Der Rechner zeigt das Tabellenentgelt zzgl. Jahressonderzahlung. Individuelle Zulagen (z. B. Wechselschicht-, Erschwernis- oder Funktionszulagen) sowie Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nicht enthalten, da sie stark von der konkreten Tätigkeit abhängen. Sie kommen ggf. zusätzlich zum berechneten Bruttoentgelt hinzu.
Werden Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit berücksichtigt?
Nein, diese Zeitzuschläge sind nicht enthalten, da sie vom individuellen Dienstplan abhängen. Im TVöD/TV-L gelten je nach Zeitpunkt unterschiedliche Zuschlagssätze (z. B. für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage). Sie kommen zusätzlich zum berechneten Entgelt hinzu.
Steuern & Netto
Wie genau ist die Netto-Berechnung?
Die Bruttobeträge entsprechen dem aktuellen Tarifstand 2026. Die Netto-Berechnung folgt dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2026 – inklusive Einkommensteuertarif, Vorsorgepauschale sowie Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag – und den Sozialversicherungssätzen 2026 (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge oder ein abweichender Krankenkassen-Zusatzbeitrag können das Ergebnis geringfügig verschieben. Verbindlich ist Ihre offizielle Gehaltsabrechnung.
Welche Steuerklasse sollte ich im Rechner wählen?
Wählen Sie die Steuerklasse, die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht. Ledige haben meist Steuerklasse 1, Alleinerziehende 2, Verheiratete je nach Konstellation 3/5 oder 4/4. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die tatsächliche Jahressteuerschuld – diese wird über die Steuererklärung ausgeglichen.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer. Im Rechner können Sie die Kirchensteuer aktivieren oder deaktivieren; das gewählte Bundesland bestimmt den Satz automatisch.
Was bedeutet der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenkassen erheben zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der Rechner verwendet den bundesweiten durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Weicht Ihre Kasse davon ab, verschiebt sich Ihr Netto geringfügig.
Warum zahle ich als Kinderlose(r) mehr Pflegeversicherung?
Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab zwei Kindern gestaffelt mit der Kinderzahl. Der Rechner berücksichtigt den Kinderlosen-Zuschlag über die entsprechende Option.
Beamtinnen & Beamte
Kann der Rechner auch die Beamtenbesoldung berechnen?
Ja. Im Beamten-Modus wählen Sie den Dienstherrn (Bund oder eines der 16 Länder), die Besoldungsgruppe und die Erfahrungsstufe. Der Rechner nutzt die echten, aktuell gültigen Besoldungstabellen. Beamte zahlen keine Sozialabgaben, dafür einen PKV-/Beihilfe-Eigenanteil, der als Näherung angesetzt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten?
Tarifbeschäftigte erhalten ein Entgelt nach Tarifvertrag (TVöD/TV-L) und zahlen Sozialversicherungsbeiträge. Beamte erhalten eine Besoldung nach Besoldungsgesetz, zahlen keine Sozialabgaben, sind aber privat oder über die Beihilfe krankenversichert. Dadurch fällt das Netto bei Beamten bei gleichem Brutto oft höher aus.
Warum unterscheidet sich die Besoldung je Bundesland?
Seit der Föderalismusreform 2006 regeln Bund und Länder ihre Beamtenbesoldung eigenständig. Dadurch gibt es je Dienstherr eigene Besoldungstabellen mit teils deutlich unterschiedlichen Beträgen, Stufenzahlen und Familienzuschlägen. Der Rechner bildet alle 17 Dienstherren separat ab.
Ist der Familienzuschlag für Beamte enthalten?
Der Rechner berücksichtigt das Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe und Stufe. Familienzuschläge (z. B. für Ehegatten und Kinder), Amts- und Strukturzulagen sind individuell und daher nicht pauschal enthalten. Sie kommen zum berechneten Grundgehalt hinzu.
Besondere Lebenssituationen
Was passiert mit dem Entgelt während der Elternzeit?
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, es wird kein Tabellenentgelt gezahlt. Stattdessen gibt es in der Regel Elterngeld vom Staat. Elternzeit gilt für den Stufenaufstieg grundsätzlich nicht als Unterbrechung im Sinne einer Rückstufung, die Zeit selbst zählt jedoch (bis auf Ausnahmen) nicht als Stufenlaufzeit.
Wie wird das Entgelt bei Krankheit fortgezahlt?
Bei Arbeitsunfähigkeit wird das Entgelt zunächst bis zu sechs Wochen fortgezahlt. Danach zahlt der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einen Krankengeldzuschuss, der zusammen mit dem Krankengeld der Kasse einen Großteil des bisherigen Nettoentgelts abdeckt. Die Dauer hängt von der Beschäftigungszeit ab.
Was gilt während des Mutterschutzes?
Während der Mutterschutzfristen (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) erhalten Beschäftigte Mutterschaftsgeld sowie einen Arbeitgeberzuschuss, sodass das bisherige Nettoentgelt weitgehend erhalten bleibt. Diese Zeit zählt für den Stufenaufstieg mit.
Wirkt sich ein Jobwechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Stufe aus?
Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber desselben Tarifgebiets kann die bisher erreichte Stufe unter Umständen anerkannt werden, sofern die Tätigkeit einschlägig ist und der Wechsel zeitnah erfolgt. Es besteht jedoch kein genereller Anspruch – die Anrechnung liegt im Rahmen der tariflichen Regelungen beim neuen Arbeitgeber.
Tarifverträge & Aktualität
Was ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L?
Der TVöD gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen, der TV-L für Beschäftigte der Länder (außer Hessen). Beide haben ähnliche Strukturen, unterscheiden sich aber in den konkreten Entgeltbeträgen und einzelnen Regelungen wie der Jahressonderzahlung.
Was ist der TVöD SuE und für wen gilt er?
Der TVöD SuE ist der Tarifbereich für den Sozial- und Erziehungsdienst. Er gilt z. B. für Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiter und Heilerziehungspfleger bei kommunalen Trägern. Er nutzt eine eigene S-Entgeltordnung (S2 bis S18) mit teils abweichenden Stufenlaufzeiten.
Gilt der TV-L auch in Hessen?
Nein. Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten und hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. Die Strukturen ähneln dem TV-L, die Beträge und einzelne Regelungen weichen jedoch ab.
Mit welchem Tarifstand wird gerechnet?
Alle Rechner und Tabellen verwenden die zuletzt abgeschlossenen Tarifrunden. Der TVöD (Bund/Kommunen) wurde zuletzt 2025 abgeschlossen, mit einer Erhöhung um 2,8 % zum 1. Mai 2026. Der TV-L (Länder) wurde im Februar 2026 abgeschlossen, mit einer Erhöhung um 2,8 % zum 1. April 2026.
Gilt die Entgelttabelle bundesweit gleich?
Das Tabellenentgelt des TVöD gilt bundesweit einheitlich – seit Angleichung der Ost-Werte gibt es keine Unterschiede mehr zwischen alten und neuen Bundesländern. Beim TV-L verhandeln die Länder gemeinsam (Ausnahme: Hessen mit eigenem TV-H). Regionale Unterschiede ergeben sich vor allem über Zulagen und die Jahressonderzahlung.
Wie oft werden die Entgelttabellen aktualisiert?
Die Tabellen ändern sich immer dann, wenn eine neue Tarifrunde abgeschlossen wird – meist alle ein bis zwei Jahre, oft mit gestaffelten Erhöhungen zu festen Stichtagen. Wir aktualisieren die Werte nach jedem Tarifabschluss und weisen den jeweiligen Tarifstand transparent aus.
Nutzung des Rechners
Ist der Gehaltsrechner kostenlos?
Ja, der OED-Rechner ist vollständig kostenlos nutzbar. Es ist keine Registrierung erforderlich, und die Berechnung erfolgt direkt in Ihrem Browser. Ergebnisse werden nur gespeichert, wenn Sie das aktiv möchten – dann ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Standardmäßig nicht: Alle Berechnungen laufen lokal in Ihrem Browser ab, es werden keine Gehaltsdaten an einen Server übertragen. Nur wenn Sie ein Ergebnis aktiv über „Ergebnis speichern“ sichern, wird es ausschließlich lokal in Ihrem Browser (localStorage) abgelegt und verlässt Ihr Gerät nicht. Gespeicherte Ergebnisse können Sie jederzeit einzeln oder komplett wieder löschen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kann ich meine Berechnungen speichern?
Ja. Mit „Ergebnis speichern“ legen Sie beliebig viele Berechnungen ab – inklusive aller Eingaben aus Rechner, Vergleich und Szenarien. Die gespeicherten Ergebnisse erscheinen als Liste direkt unter dem Rechner und lassen sich jederzeit wieder laden, umbenennen oder löschen. Die Speicherung erfolgt ausschließlich lokal in Ihrem Browser; die Daten verlassen Ihr Gerät nicht und sind daher nicht geräteübergreifend verfügbar.
Kann ich das Ergebnis als PDF exportieren?
Ja, der Rechner bietet einen PDF-Export mit einer übersichtlichen Zusammenfassung Ihrer Eingaben sowie der Brutto- und Nettowerte. Das PDF eignet sich zur eigenen Dokumentation oder zum Vergleich verschiedener Konstellationen.
Kann ich zwei Tarife oder Konstellationen vergleichen?
Ja, der Rechner enthält eine Vergleichs- und Szenarienansicht. Damit stellen Sie z. B. zwei Entgeltgruppen, zwei Bundesländer oder Angestellte gegenüber Beamten direkt gegenüber und sehen die Differenz bei Brutto und Netto auf einen Blick.
Ersetzt der Rechner eine offizielle Gehaltsabrechnung?
Nein. Der OED-Rechner liefert eine sehr genaue Orientierung, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft. Individuelle Faktoren wie Freibeträge, konkrete Zulagen oder ein abweichender Krankenkassenbeitrag können abweichen. Verbindlich ist ausschließlich Ihre offizielle Gehaltsabrechnung; die Angaben erfolgen ohne Gewähr.