OED-Rechner

Welche Entgeltgruppe habe ich?

Der kostenlose Eingruppierungs-Check ermittelt in wenigen Schritten Ihre voraussichtliche Entgeltgruppe im öffentlichen Dienst – für TVöD, TV-L, Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege und viele weitere Tarife. Anschließend berechnen Sie direkt Ihr Gehalt.

Schritt 1 von 4

Für welchen Tarifvertrag gilt Ihre Stelle?

Wählen Sie Ihren Bereich. Anschließend stellen wir wenige Fragen zu Ausbildung und Aufgaben.

Bund

Kommunen

Länder

Sozial- & Erziehungsdienst

Pflege

Spezialtarife

Ausbildung

Wie die Eingruppierung im öffentlichen Dienst funktioniert

Die Eingruppierung ordnet eine Stelle anhand der überwiegend auszuübenden Tätigkeit einer Entgeltgruppe zu. Grundlage sind die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Entgeltordnung. Je nach Tarifbereich unterscheiden sich die Kriterien:

Verwaltung & Technik (E- und EG-Gruppen)

Im TVöD, TV-L, TV-H, bei Versorgungs- und Nahverkehrsbetrieben, Sparkassen und der Bundesagentur für Arbeit richtet sich die Entgeltgruppe nach dem geforderten Abschluss, der Schwierigkeit der Aufgaben und der Leitungsverantwortung.

Sozial-, Erziehungs- & Pflegedienst (S-, P-, KR-Gruppen)

Hier zählt der ausgeübte Beruf und die Funktion: von der Kinderpflege über anerkannte Erzieher:innen und Sozialarbeiter:innen bis zur Einrichtungsleitung bzw. von der Pflegehilfskraft bis zur Pflegedienstleitung.

Ausbildung & ärztlicher Dienst

Auszubildende werden nicht eingruppiert – ihr Entgelt richtet sich nach Ausbildungsart und Ausbildungsjahr. Für Ärztinnen und Ärzte gelten die eigenen Stufen Ä 1 bis Ä 4 nach der beruflichen Laufbahn.

Häufige Fragen zur Eingruppierung

Wie finde ich heraus, welche Entgeltgruppe ich habe?

Maßgeblich ist die überwiegend auszuübende Tätigkeit. Unser Check fragt die entscheidenden Kriterien ab – geforderter Abschluss, Schwierigkeit der Aufgaben und Leitungsverantwortung – und leitet daraus eine Orientierung ab. Die verbindliche Eingruppierung nimmt Ihr Arbeitgeber anhand der tariflichen Tätigkeitsmerkmale vor.

Was entscheidet über die Eingruppierung im TVöD und TV-L?

Grundlage ist die Entgeltordnung. Sie ordnet Tätigkeiten anhand der geforderten Qualifikation und der Schwierigkeit der Aufgaben einer Entgeltgruppe zu. Eine abgeschlossene Berufsausbildung führt typischerweise in den Bereich E5–E8, ein Bachelor in den Bereich E9b–E11 und ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master/Diplom) in den Bereich E13.

Zählt mein höchster Abschluss oder der geforderte Abschluss?

Für die Eingruppierung zählt grundsätzlich der Abschluss, der für die konkrete Stelle gefordert ist, sowie die tatsächlich übertragenen Aufgaben – nicht automatisch Ihr höchster persönlicher Abschluss. Wer über der Stelle qualifiziert ist, wird nicht allein deshalb höher eingruppiert.

Ist das Ergebnis des Checks rechtsverbindlich?

Nein. Der Check liefert eine gut begründete Orientierung. Verbindlich ist allein die Eingruppierung durch den Arbeitgeber anhand der tariflichen Tätigkeitsmerkmale. Bei Zweifeln helfen Personalrat, Betriebsrat oder Gewerkschaft weiter.

Gilt der Check auch für SuE, Pflege und Ärztinnen und Ärzte?

Ja. Für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Gruppen), die Pflege (P- und KR-Gruppen) und den ärztlichen Dienst (Ä-Gruppen) erfolgt die Zuordnung berufs- und funktionsbezogen. Der Check bietet dafür passende Auswahlmöglichkeiten statt der allgemeinen Qualifikationsfragen.