Kompakter Überblick über die aktuell gültigen Entgelterhöhungen für alle auf dieser Seite abgebildeten Tarifverträge – und über die bereits vereinbarten sowie erwarteten nächsten Verhandlungsrunden. Stand: 29. August 2026.
Aktuelle Meldungen
Geprüfte Entwicklungen der vergangenen Wochen rund um TVöD, TV-L, Landesabschlüsse und Beamtenbesoldung. Jede Meldung ist redaktionell zusammengefasst und mit der jeweiligen offiziellen Quelle verlinkt.
Beamte NRW
NRW passt die Besoldung 2026 bis 2028 an
Nordrhein-Westfalen hat die Besoldung und Versorgung neu geregelt. Die Grundgehälter steigen rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,36 Prozent, danach folgen 2,0 Prozent im März 2027 und 1,0 Prozent im Januar 2028. Der etwas höhere erste Schritt ersetzt den tariflichen Sockelbetrag und wahrt den Abstand zwischen den Besoldungsgruppen; die Nachzahlung lief bereits mit den Juli-Bezügen.
TV-L: Änderungstarifverträge im Unterschriftsverfahren
Die Einkommensrunde 2025/2026 der Länder ist auch redaktionell abgeschlossen: dbb und Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben die Redaktionsverhandlungen beendet, die Änderungstarifverträge zur Einigung vom 14. Februar 2026 befinden sich im Unterschriftsverfahren. An den Beträgen ändert das nichts – die 2,8 Prozent (mindestens 100 Euro) gelten seit 1. April 2026, zwei weitere Schritte folgen 2027 und 2028.
Mecklenburg-Vorpommern hat das Länder-Tarifergebnis auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Das Gesetz ist verabschiedet; die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro.
In Hessen greift die erste Stufe des eigenständigen Landesabschlusses: Seit 1. Juli 2026 sind die Tabellenentgelte des TV-H um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) höher, Auszubildende erhalten 80 Euro mehr. Für die hessischen Beamten wurde eine entsprechend angepasste Besoldungstabelle veröffentlicht.
Erstmals verhandeln ver.di und dbb mit der VKA über einen eigenen Tarifvertrag für die neue, bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung, die zum 1. Januar 2027 startet. In der Auftaktrunde am 7. Juli 2026 legten die Arbeitgeber noch kein Angebot vor; die Gespräche sollen Mitte September fortgesetzt werden.
Baden-Württemberg zahlt die für April 2026 vorgesehenen Verbesserungen aus der Übertragung des Länder-Tarifergebnisses vorab aus: Sie kamen bereits mit den August-Bezügen, noch bevor das Gesetzgebungsverfahren vollständig abgeschlossen ist.
Für Schichtarbeit im Länderbereich gibt es seit 1. Juli 2026 spürbar mehr Geld: Die Zulage für ständige Wechselschicht steigt von 105 auf 200 Euro, die Schichtzulage von 40 auf 100 Euro monatlich. An Universitätskliniken und Krankenhäusern liegt die Wechselschichtzulage nun bei 250 Euro. Der Rechner bildet die Tabellenentgelte ab – solche Zulagen kommen je nach Einsatz zusätzlich hinzu.
Ebenfalls seit 1. Juli 2026 gelten im TV-L neue Regelungen zu Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit. Dadurch können auch Teilzeitbeschäftigte früher zuschlagspflichtige Überstunden erreichen als bisher.
+1,0 % (seit 01.09.2026)gültig ab 1. September 2026
TV-N Bayern 2026/2027
Der TV-N wird auf Landesebene ausgestaltet. Der TV-N Bayern (TV-N BY) wird zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern und den Gewerkschaften eigenständig verhandelt; seine Entgeltentwicklung orientiert sich – anders als in Nordrhein-Westfalen – nicht am TVöD. Der am 15. April 2026 erzielte Abschluss sieht drei Schritte vor: +4,1 % (mind. 120 €) rückwirkend zum 01.01.2026, +1,0 % zum 01.09.2026 und +1,9 % zum 01.01.2027. Dargestellt ist die ab 01.09.2026 gültige Tabelle; für das Gesamtbrutto 2026 werden die Monate Januar bis August mit dem vorherigen Stand (01.01.2026) angesetzt. Der KAV Bayern nennt für die Einigung eine vierjährige Laufzeit bis zum 31.12.2029; die konkreten Entgelttabellen stehen jedoch nur bis zum 31.12.2027 verbindlich fest – die Entgeltschritte für 2028/2029 werden erst noch verhandelt.
Das Land Hessen verhandelt eigenständig (nicht in der TdL). Am 27. März 2026 wurde eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 % (mindestens 110 €) zum 1. Juli 2026 sowie eine zweite Stufe von 2,8 % zum 1. Oktober 2027 vereinbart; die Regelungen laufen bis 29. Februar 2028. Gerechnet wird mit der aktuell gültigen Tabelle ab 1. Juli 2026.
Der TV-V wird eigenständig verhandelt und folgt nicht dem allgemeinen TVöD-Abschluss. Die zum 1. Juni 2025 neu gefasste Entgelttabelle wurde zum 1. Juni 2026 um weitere 1,25 % erhöht. Gerechnet wird mit der ab dem 1. Juni 2026 gültigen Tabelle.
Für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern verhandelt der Marburger Bund eigenständig mit der VKA. Der Abschluss sah eine Staffel vor: +4,0 % (Juli 2024), +2,0 % (August 2025) und zuletzt +2,0 % zum 1. Juni 2026. Gerechnet wird mit der ab dem 1. Juni 2026 gültigen Entgelttabelle für eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Gerechnet wird mit der zweiten und letzten Stufe des TVöD-Abschlusses 2025: der Entgelttabelle ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 %). Sie gilt bis zum 31. März 2027; danach beginnt eine neue Tarifrunde.
Der TV-N wird auf Landesebene ausgestaltet und enthält je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Dargestellt ist der TV-N Nordrhein-Westfalen (TV-N NW). Die Entgeltentwicklung orientiert sich am TVöD-V (VKA), fällt aber nicht zwingend identisch aus: Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte im TV-N NW um 3,3 %. Die Tabelle gilt bis 31.12.2026; die Jahressonderzahlung beträgt ab dem Kalenderjahr 2026 grundsätzlich 100 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September. Zusätzlich kommt ein tariflicher Erhöhungsbetrag hinzu: 332,34 € in EG 1 bis EG 8 und 255,65 € in EG 9 bis EG 15 (bei Teilzeit anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang).
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt den TVöD-Abschluss inhaltsgleich in ihren eigenen Tarifvertrag (TV-BA), verwendet jedoch die Tätigkeitsebenen I–VIII statt der TVöD-Entgeltgruppen. Gerechnet wird mit der ab dem 1. Mai 2026 gültigen Tabelle.
Tarifrunde 2025 (TVAöD – Ausbildung Bund/Kommunen)
Ausbildungsentgelte des TVAöD werden nicht prozentual, sondern um feste Euro-Beträge erhöht: je 75 € zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026. Für Jahresberechnungen 2026 gelten die Monate Januar bis April nach der Vortabelle (aktueller Wert − 75 €), ab Mai die aktuelle Tabelle.
Am 14. Februar 2026 einigten sich TdL und Gewerkschaften. Gerechnet wird mit der ersten Stufe: der Entgelttabelle ab dem 1. April 2026 (+2,8 %, mindestens 100 €). Zwei weitere Erhöhungen (2027 und 2028) sind bereits vereinbart.
Für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Länder verhandelt der Marburger Bund mit der TdL. Der Abschluss sieht +2,95 % zum 1. April 2026 und eine zweite Stufe von +2,45 % zum 1. September 2027 vor; die Regelungen laufen bis 31. Juli 2028. Gerechnet wird mit der aktuell gültigen Tabelle ab 1. April 2026 für eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Ausbildungsentgelte der Länder (TVA-L) werden um einen festen Euro-Betrag erhöht: +60 € zum 1. April 2026. Die prozentualen Erhöhungen des TV-L gelten für Ausbildungsentgelte nicht.
Künftige Stufen sind bereits tariflich vereinbart. „Neue Runde erwartet“ bezeichnet das Ende der aktuellen Laufzeit – konkrete Termine und Ergebnisse der Folgeverhandlungen stehen dann noch aus. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifquellen der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeber.
Gehalt mit der aktuellen Tabelle berechnen
Alle Rechner nutzen bereits die ab 2026 gültigen Entgelttabellen.